Liefer- und Geschäftsbedingungen von Kernbohrungen

1. Das Einmessen der Bohrpunkte mit Angaben der Bohrdurchmesser und die Lage der Sägeschnitte erfolgen durch den Auftraggeber. Für Schäden oder Folgeschäden die sich aus der Lage der Bohrpunkte und Sägeschnitte oder dem Nichteinmessen ergeben, übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung.

2. Der für die Ausführung notwendige Strom sowie das Wasser ist vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos an der Arbeitsstelle zur Verfügung zu stellen. Etwaige Wartezeichen werden mit den aufgeführten Stundensatz berechnet.

3. Ergibt sich nach Arbeitsbeginn, dass vorgefundene Verhältnisse nicht den Verhältnissen ensprechend, de dem Angebot zu Grunde lagen oder Hilfsgerät und Hlfskräfte erfordern, ist der Auftragnehmer berechtigt Nachforderungen zu stellen oder vom Auftrag zurückzutreten.

Unsere Angebote sind freibleibend, es sei den, es wurde ausdrücklich Abweichendes vereinbart. Die von uns gemachten Angaben über Termine für die Fertigstellung einer Auftrags, ebenso wie Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Ähnliches sind nur Näherungswerte und daher unverbindlich.

4. Sofern Sondergenehmigungen für den Einsatz notwendig sind, so hat der Auftraggeber diese vorher einzuholen und die Kosten dafür zu tragen.

 

Haftung

 

5. Die Ausführung von Kernbohrungen und anderen Tätigkeiten erfolgen durch Fachkundiges Personal. Für eventuelle Schäden kann nur dann eine Haftung übernommen werden, wenn der Auftraggeber den Beweis dafür erbringt, dass Schäden auf Umstände beruhen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat.

Eine Haftung beschränkt sich auf die in diesem Rahmen abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung. In keinem Fall kann eine Haftung für Wasserschäden übernommen werden, selbst dann nicht wenn Wassersicherungsarbeiten im Angebot übernommen wurden, ganz besonders gilt bei doppelten Wänden, Decken oder Hohlkörpern in Wänden und Decken wie z.B. Leerrohre usw...

6. Ebenso wird keine Haftung übernommen für die Beschädigung von nicht sichtbarern Gegenständen in Wänden und Decken usw. wie z.B. Kabel, Rohrleitungen oder ähnliches.

7. Die Sicherung von freigebohrten Öffnungen z. B. Abdecken oder Absperren übernimmt der Auftraggeber, ebenso wie das Verfüllen von enstandenen Düberllöchern oder Überschnitten.

8. Unsere Rechnung ist innerhalb 2 Wochen zu bezahlen.